Was ist zu beachten bei Auffälligkeiten, Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz
Circa vier Millionen Arbeitnehmer haben einen riskanten Alkoholkonsum. Trotzdem ist der Missbrauchen Alkohol in vielen Firmen ein Tabuthema.
Die aktuelle Studie der Dekra zeigt, dass in vielen Unternehmen Alkoholmissbrauch ein absolutes Tabuthema ist. Das ist sicherlich nicht der richtige Weg im Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz. Was können Führungskräfte und Vorgesetzte tun?
So sieht es sehr oft in der Realität aus: Hat ein Mitarbeiter ein Alkoholproblem, spricht in den meisten Fällen schon die ganze Firma, inklusive der Führungskräfte und Kollegen hinter seinem Rücken darüber und bei allen Mitwissenden besteht eine extrem hohe Unsicherheit, den Mitarbeiter direkt darauf anzusprechen. Und genau das ist bei Sucht enorm wichtig.
Aber wie sieht optimales Vorgehen aus?
Hier ist klare Konfrontation angesagt – in vielen Unternehmen gibt es bereits Betriebsvereinbarungen oder andere Regelungen zur Suchtprävention, die die Vorgehensweise in solchen Fällen regeln. Generell ist es wichtig, den Mitarbeiter, sollte die Vermutung bestehen, dass er aufgrund einer Sucht seine Arbeitsleistung nicht mehr in der vereinbarten Form erbringen kann, sehr klar, aber natürlich immer auch respektvoll damit zu konfrontieren.
Heisst das im Klartext dann: „Hör auf zu saufen oder Du fliegst raus?“
Nein, natürlich nicht. Es geht darum, Mitarbeiter mit arbeitsrechtlich relevanten Auffälligkeiten zu konfrontieren und ihnen gleichzeitig Hilfe anzubieten. Die Führungskraft muss bei Suchtauffälligkeiten tatsächlich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn der Mitarbeiter seine Leistungen nicht mehr erbringt und nicht bereit ist, für seine Gesundheit Verantwortung zu übernehmen. Hier greift die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten