Im Fadenkreuz

Der Jahresbericht 2021 der Bundesdrogenbeauftragten Daniela Ludwig

Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig hat im Oktober ihren Jahresbericht 2021 vorgestellt. Verhaltenssüchte wie Spielsucht und Computersucht spielen darin mal wieder eine hervorgehobene Rolle.

So heißt es in dem Bericht mal wieder und immer noch, dass circa 200.000 Menschen in Deutschland unter Spielsucht leiden und gut 229.000 Menschen spielten zumindest problematisch oder sind von problematischem Glücksspielverhalten betroffen. Inwieweit sich die Corona-Krise auf diese Zahlen ausgewirkt hat, geht aus dem Bericht noch nicht hervor. Einerseits waren Spielhallen durch den Lockdown lange Zeit geschlossen, andererseits war und ist das Online-Glücksspiel allgegenwärtig und 24/7 uneingeschränkt und unkontrolliert verfügbar.

Die Zahlen ändern sich nicht

Tatsächlich sind die Zahlen problematischer und suchtkranker Spieler seit zig Jahren so ziemlich unverändert, und zwar unabhängig von der Anzahl legaler, konzessionierter als auch illegaler Spielhallen und auch unabhängig vom Angebot des Online-Glücksspiels. Das wird in dem Jahresbericht 2021 erneut nicht thematisiert – das Internet ist eben nicht kontrollierbar.

Als „die maßgeblichste Veränderung innerhalb der deutschen Glücksspiel-Landschaft“ bezeichnet Daniela Ludwig das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 und die damit einhergehende Legalisierung von Online-Glücksspiel. Branchenkenner und Suchttherapeuten haben dafür nur ein müdes Kopfschütteln über.

Der Vertrag hat eine Vielzahl von Regelungen zum Spieler- und Jugendschutz, die mehr oder weniger sinnvoll sind, geschweige denn funktionieren – so mangelt es z.B. an einer konsequenten Umsetzung und versierten Kontrolle aufgrund personeller Engpässe. Solange es die Masse an illegalen Angeboten im Internet gibt, ist der Spieler- und Jugendschutz definitiv nicht umsetzbar.

Kritik an Werbung

Jugendschutz ist eben nicht gleich Jugendschutz

Experten kritisieren, dass Werbung für Onlineglücksspiel und Sportwetten im TV und Internet auch tagsüber erlaubt ist. Mit einem wirkungsvollen Jugendschutz hat das nicht allzu viel zu tun. Werbebeschränkungen können neben Altersverifizierung und Fremdsperren insgesamt wirkungs- volle Werkzeuge sein, um Jugendliche vom Glücksspiel fernzuhalten.

Während das Jugendschutzgesetz es Jugendlichen erst ab 18 Jahren erlaubt eine Spielhalle zu betreten und an Daddelkisten zu „zocken“, erlaubt es der Medienstaatsvertrag Jugendlichen bereits ab 14 Jahren täglich mehrfach im Fernsehen tausende von Euros, Spielkonsolen mit den angesagtesten Games inklusive der passenden riesen Flat HD Ultra Super Slim TV Geräten, ganz legal zu gewinnen.

Die Frage die sich hier stellt ist, worauf Jugendliche eher und mehr anspringen – zocken in der Spielhalle oder coole Sachen im Fernsehen gewinnen?

Fazit: es gibt noch eine Menge zu tun! /ch

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