Die Psychische Gefährdungsbeurteilung, kurz PGB, verpflichtet seit Januar 2014 jeden Arbeitgeber dazu, im eigenen Unternehmen Maßnahmen zur Verhinderung psychischer Gefährdungen und Belastungen der Arbeitnehmer vorzunehmen.
Besonders in dem letzten Jahrzehnt haben sich die Anforderungen an Mitarbeiter zugespitzt: In immer kürzerer Zeit wird meist immer mehr verlangt. Digitalisierung und gesellschaftliche Veränderungen tragen ebenso ihren Teil dazu bei, dass heute eine größere psychische Belastbarkeit von Menschen gefordert ist. Psychische Ursachen zählen zu den drei häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit – am Ende leidet nicht nur Ihr Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen darunter. Sorgen Sie also vor, indem Sie gute Arbeitsbedingungen ermöglichen und stets erhalten.
Psychische Belastung bei der Arbeit schließt eine Menge unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse ein. Dazu gehören u.a.: die Arbeitsintensität und Arbeitsumfang, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz durch Führungskräfte und Vorgesetzte, die Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle und Umgebungsfaktoren wie Beleuchtung, Klima und Lärm.
Jegliche Belastungen am Arbeitsplatz können dazu führen, dass Arbeitnehmer Alkohol, Drogen und Medikamente konsumieren, um eben diesen Belastungen standzuhalten. Sucht am Arbeitsplatz bringt ein erhöhtes Risiko für Arbeitsunfälle und die Arbeitssicherheit mit sich. Gleichermaßen steigen Fehlzeiten und Krankheitstage, die Arbeitsleistung nimmt ab und Konflikte am Arbeitsplatz nehmen zu.
Daher ist es erforderlich, die psychische Belastung der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen – ganz abgesehen davon, dass jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter durch das Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet ist. Step by Step – die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Folgende Schritte planen und setzen wir gemeinsam mit Ihnen um:
- Festlegen von Arbeitsplatztypen, Abteilungen und Bereichen, für die die PGB durchgeführt werden soll.
- Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit.
- Entwicklung und Umsetzung eines Maßnahmenplans.
- Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen.
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung im Falle geänderter Gegebenheiten.
- Dokumentation des kompletten Prozesses.